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VNW zum Verfassungsgericht

120/2023

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat entschieden, dass das Volksbegehren „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ nicht durchgeführt werden darf. Der Entscheidung des Gerichts zufolge ist die Vorlage der Volksinitiative mit höherrangigem Recht nicht vereinbar. Das Begehren sei darauf gerichtet, die Ausweisung neuer Baugebiete auf größeren Grün- und Landwirtschaftsflächen in Hamburg und damit bestimmte Festsetzungen in Bebauungsplänen generell auszuschließen. Das sei mit Bundesrecht nicht in Einklang zu bringen, denn danach müsse bei der Bauleitplanung eine gerechte Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange stattfinden.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutsche Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die sozialen Vermieter atmen auf. Die Entscheidung des Gerichts ermöglicht es den im VNW organisierten Wohnungsunternehmen, in Hamburg weiterhin bezahlbarer Wohnraum zu errichten - natürlich unter Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes. Klimaschutz und bezahlbares Wohnen funktionieren nur im Einklang.

Die Ausweisung neuer Baugebiete grundsätzlich zu untersagen, hätte nur bedeutet, dass die Schaffung bezahlbaren Wohnraums fast unmöglich geworden wäre. Die Leidtragenden wären jene Menschen gewesen, die dringend auf eine bezahlbare Wohnung angewiesen sind.
Das Gericht hat weise entscheiden: Der Ansatz ‚Alles oder nichts‘ funktioniert in einer modernen Metropole wie Hamburg nicht.“

08/12/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 430 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 740.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de