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Behörden in der Pflicht

VNW-Direktor Andreas Breitner zu den Plänen von Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina.

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Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina befürchtet, dass Vermieter wohnungssuchende ukrainische Flüchtlinge abzocken könnten. Dem soll gesetzlich ein Riegel vorgeschoben werden. Notwendig seien eine einfachere Nachweisbarkeit von Mietwucher und höhere Bußgelder.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Gut gemeint, ist selten gut. Es steht außer Frage, dass Flüchtlinge aus der Ukraine vor Abzockern geschützt werden müssen. Allerdings wäre es sinnvoller, wenn Senatorin Gallina ihren kritischen Blich auf die eigenen Reihen richtet.

Flüchtlinge aus der Ukraine haben per Gesetz einen Anspruch auf staatliche Unterstützung, auch bei der Zahlung der Miete. Also müssen zuallererst die Behörden dafür sorgen, dass die Betroffenen gar nicht erst in eine überteuerte Wohnung ziehen.

Leider erleben viele im VNW organisierte soziale Vermieter derzeit, dass ihre bezahlbaren Wohnungsangebote irgendwo im Bürokratie-Dschungel verloren gehen. Sie bieten die Wohnungen zwar der Stadt an, bekommen aber von offiziellen Stellen keine Antwort.

Viele Genossenschaften haben daher die Vermietung an Flüchtlinge aus der Ukraine erfolgreich in die eigene Hand genommen oder arbeiten mit einer Flüchtlingsinitiative oder einer Stiftung zusammen.

Zudem sollte es beim Mieterschutz nicht um die Nationalität eines Haushalts gehen. Das würde vielen Haushalten, die sich genauso schwer vor steigenden Wohnkosten schützen können, bitter aufstoßen. Der Fokus auf ukrainische Geflüchtete ist deshalb in diesem Zusammenhang eine gefährliche Verkürzung.

Womit die Senatorin Recht hat und wobei die sozialen Vermieter Hamburgs sie unterstützen, ist die Bekämpfung von Mietwucher. Aber auch in diesem Punkt sind der Worte genug gewechselt. Wir wollen von der Politik endlich Taten sehen.

Der VNW fordert seit langem eine Verschärfung des Paragraphen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, um Mieterinnen und Mieter vor ungerechtfertigten und zu hohen Mieterhöhungen zu schützen.

Aber auch in diesem Punkt will Senatorin Gallina nur von Versäumnissen der Stadt ablenken. Bereits jetzt ist in Hamburg festgelegt, dass die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen darf.

Das Problem: Die Bezirke können wegen Personalmangel viel zu wenig kontrollieren, so dass sich schwarze Schafe immer noch unbehelligt bereichern können. Frau Gallina könnte ihre Parteikollegin Katharina Fegebank auffordern, den Bezirken mehr Personal für diese Kontrollaufgaben zuzuweisen.“

2022/05/15

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 405 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,20 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de