Presseportal

Presseinformationen

  • Presseinformationen

Wohnzweck heiligt nicht alle Mittel

VNW-Direktor Andreas Breitner zu Mikroapartments: "Schleichendes Gift für den Hamburger Wohnungsmarkt."

Hamburg. Mehr als jeder zweite Einwohner Hamburgs (54,3 Prozent) lebt derzeit in einem Singlehaushalt. Auch deshalb steigt der Bedarf an sogenannten Mikroapartments. Diese Wohnungsangebote richten sich vornehmlich an Studentinnen und Studenten, an junge Führungskräfte und an Pendler, die aus beruflichen Gründen in Hamburg leben, das Wochenende aber in der Regel an ihrem eigentlichen Wohnsitz verbringen.

Bei Mikroapartments geht es im Kern um sogenanntes zeitweises möbliertes Wohnen. Dazu wird nicht selten eine große Wohnung in einzelne „Wohnzimmer“ aufgeteilt. Bad, Toilette, Wohnküche werden von den „Mieterinnen und Mietern“ in der Regel gemeinsam genutzt. Die Nutzerinnen und Nutzer von Mikroapartments bezahlen üblicherweise eine „Gesamtmiete“, mit der neben dem Entgelt für das Zimmer die Betriebs- und Nebenkosten beglichen werden.

Gerade in Großstädten wurden in den vergangenen Jahren verstärkt Gebäude mit Mikroapartments errichtet bzw. große (Altbau-)Wohnungen zu Mikroapartments umgewandelt. Hintergrund ist das gestiegene Interesse privater Investoren, weil für Mikroapartments staatliche Regelungen wie das Umwandlungsverbot oder die Mietpreisbremse oft nicht gelten.

Auch in Hamburg gibt es inzwischen eine Vielzahl an Anbietern von Mikroapartments. Dazu gehört das Unternehmen „Stacey“, das u.a im Bezirk Hamburg-Mitte möbliertes „Co-Living“ offeriert – so beispielsweise ein neun Quadratmeter großes Zimmer für eine monatliche Miete von 645 Euro.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Es ist unstrittig, dass es in einer angesagten Metropole wie Hamburg Mietangebote für unterschiedliche Bedürfnisse und Geldbeutel geben muss. Dazu gehören auch Mikroapartments - allerdings in eigens dafür errichteten Gebäuden.

Was nicht geht: bestehende Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt zu entziehen, in einzelne „Apartments“ aufzuteilen und dann zu unanständig hohen Mieten anzubieten. Damit wird auf Kosten der Allgemeinheit Maximalprofit erwirtschaftet. Dieses Gebaren sollte ohne Wenn und Aber verboten werden. Das stellt aus meiner Sicht Missbrauch von Wohnraum dar.

Dass dieser Mietwucher auch noch über Online-Plattformen wie Stacey als Geschäftsmodell von Gegenwart und Zukunft digital organisiert wird, ist ein Unding und ein schleichendes Gift für den Hamburger Wohnungsmarkt.

Voraussetzung für ein entsprechendes Verbot ist, dass sich die dafür zuständigen Bezirke einen Überblick verschaffen. Die Hamburger Behörden müssen belastbaren Erkenntnisse über die Vermietung von Mikrowohneinheiten haben. Vor allem die Teilung großer Bestandswohnungen muss erfasst – und natürlich möglichst unterbunden werden.

Die Gesetzeslage, derartigen Missbrauch zu bekämpfen, ist gegenwärtig schwierig. Deshalb muss Hamburg auf Bundesebene aktiv werden und beispielsweise im Wirtschaftsstrafrecht Änderungen herbeiführen. Es reicht nicht, wenn der Senat feststellt, dass Mikroapartments regelmäßig zu Wohnzwecken genutzt würden und daher keine Verstöße gegen das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz festgestellt werden könnten. Wohnzweck heiligt nicht alle Mittel. Politik darf nicht der Beschreibung eines Missstands dienen, sondern muss dessen Abschaffung zum Ziel haben.

Zu guter Letzt müssen die Bezirke intensiver als bislang kontrollieren, ob bei Mikroapartments ein Missbrauch bestehenden Wohnraums vorliegt. Der Senat verweist selber darauf, dass die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen darf - und dass die Regelung grundsätzlich auch für Mikroapartments gilt.“

2021/02/24

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 395 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,04 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de