Vorübergehende Lösung
99/2025
Die Stadt Kiel will Regeln für den sogenannten Drittel-Mix beim Bau von Wohnungen lockern. Da Fördergelder vom Land fehlten, solle früher als bisher auf den Bau von Sozialwohnungen verzichtet werden können, berichten die „Kieler Nachrichten“.
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Die Pläne der Stadt sind nachvollziehbar, zugleich aber auch ein Alarmsignal. Der sogenannte Drittel-Mix, demzufolge bei einem Wohnungsbauprojekt mindestens ein Drittel Sozialwohnungen errichtet werden müssen, hat sich bewährt. Die Regelung sorgte dafür, dass neu gebaute Quartiere von Anfang an sozial durchmischt sind. Damit kann nachhaltig Segregation verhindert werden.
Angesichts hoher Baupreise, gestiegener Zinsen und überbordender Bürokratie ist es in den vergangenen Jahren schwieriger geworden, frei finanzierten Wohnraum zu schaffen. Deshalb sind private Projektentwickler vermehrt dazu übergegangen, öffentlich gefördert zu bauen. Dadurch gibt es derzeit mehr Anträge auf öffentliche Förderung als Fördermittel zur Verfügung stehen.
Die Landesregierung reagierte mit einer Erhöhung seiner jährlichen Fördermittel um rund 100 Millionen Euro auf die Situation. So fördert Schleswig-Holstein im kommenden Jahr 57 Projekte des sozialen Wohnungsbaus mit insgesamt mehr als 1.800 Wohnungen. Dafür stehen fast 400 Millionen Euro zur Verfügung.
Dass Kiel jetzt die Drittel-Mix-Regelung aufweicht, ist pragmatisch, damit nicht weitere Bauprojekte ins Stocken geraten. Aber es ist die zweitbeste Lösung, weil dadurch mittelfristig weniger bezahlbare Wohnungen auf den Markt kommen und die schwierige Situation für Haushalte mit geringem Einkommen sich verschärft.
Mit seinen Regeln für vereinfachtes Bauen geht Schleswig-Holstein in die richtige Richtung, die Baukosten zu senken. Ob das allein reichen wird, werden wir in den kommenden Jahren sehen. Wir erleben an anderer Stelle nach wie vor eine Verschärfung gesetzlicher Anforderungen, die das Bauen teurer machen.
Vor allem werden durch das Vorziehen der Klimaneutralität auf das Jahr 2040 in Wohnungsunternehmen erhebliche Investitionsmittel gebunden, die beim Neubau fehlen. Auch für soziale Vermieter gilt die einfache ökonomische Regel, nach der ein Euro nur einmal ausgegeben werden kann.
Angesichts der schwierigen Haushaltslage des Landes habe ich wenig Hoffnung, dass die öffentliche Wohnungsbauförderung kurzfristig erheblich ausgeweitet werden kann. Um so wichtiger ist es, alle Möglichkeiten zu nutzen, die Baukosten zu senken und Finanzmittel für den Neubau freizumachen.
Die Aufweichung des sogenannten Drittel-Mixes kann daher nur eine vorübergehende Lösung sein.“
30/12/2025
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 474 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 730.000 Wohnungen leben rund zwei Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,74 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de
