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Richtiges Vorgehen gegen Spekulation

VNW-Direktor Andreas Breitner zum Vorkaufsrecht in Hamburg: "So funktioniert moderne Stadtentwicklungspolitik auf angespannten Wohnungsmärkten"

46/2021

Die Stadt Hamburg hat im vergangenen Jahr im Zuge des Vorkaufsrechts 21 Grundstücke erworben. Dafür seien 26 Millionen Euro investiert, geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Dirk Kienscherf und Martina Koeppen hervor. Hamburg habe im vergangenen Jahr elf Hektar Stadtgebiet zurückgekauft - das entspreche der Größe von mehr als 15 Fußballfeldern, sagte Kienscherf der Deutschen Presse-Agentur dpa. Acht Mal sei das Vorkaufsrecht auf Grund aufgrund sozialer Erhaltungsverordnungen in den Stadtteilen angewandt worden.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Hamburg zeigt, wie moderne Stadtentwicklungspolitik auf angespannten Wohnungsmärkten funktioniert. Auch wenn in Hamburg keine Wohnungsnot herrscht, ist es sinnvoll, Instrumente wie das Vorkaufsrecht klug zu nutzen, um der Spekulation mit Wohnraum einen Riegel vorzuschieben und das Vertreiben angestammter Mieterinnen und Mieter aus ihren Vierteln zu verhindern.

Die meisten Wohnungsunternehmen in Hamburg sind an einem guten Verhältnis zu den Bewohnern ihrer Häuser und langfristigen Mietverhältnissen interessiert und verhalten sich anständig. Deshalb sind die pauschale Verunglimpfung von Vermietern, ein flächendeckender Mietenstopp oder gar die Enteignung von Wohnungsunternehmen ungeeignet, Probleme auf dem Wohnungsmarkt zu lösen. Es geht eben nur gemeinsam und nicht gegeneinander.

Richtig ist es aber, jene Hausbesitzer, die rücksichtslos auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter eine Maximalrendite erreichen wollen, gezielt das Handwerk zu legen. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist ein geeignetes Mittel dazu.

Genauso wichtig wäre es aber auch, beispielsweise bei sogenannten Mikroapartments hinzuschauen. Dort wird nicht selten eine große Wohnung in einzelne „Wohnzimmer“ aufgeteilt. Bad, Toilette, Wohnküche werden von den „Mieterinnen und Mietern“ in der Regel gemeinsam genutzt. Der Anbieter kann dann ein Vielfaches von dem als Gewinn einstreichen, als wenn er die Wohnung ganz normal vermieten würde.

Bestehende Wohnungen werden so dem Mietwohnungsmarkt entzogen, in einzelne „Apartments“ aufgeteilt und dann zu unanständig hohen Mieten angeboten. Damit wird auf Kosten der Allgemeinheit Maximalprofit erwirtschaftet. Dieses Gebaren sollte ohne Wenn und Aber verboten werden. Das stellt aus meiner Sicht Missbrauch von Wohnraum dar.

Die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften und sozialen Wohnungsgesellschaften stellen seit vielen Jahrzehnten unter Beweis, dass man auch in Hamburg mit kostendeckenden Mieten hochwertigen Wohnraum vermieten kann. Der jüngsten Befragung der Unternehmen zufolge liegt bei ihnen die monatliche Nettokaltmiete im Durchschnitt bei 6,95 Euro pro Quadratmeter – gut zwei Euro unter dem Wert des Hamburger Mietenspiegels.

Der rot-grüne Senat tut gut daran, jene Unternehmen, die viele Jahrzehnte ihre Wohnungen zu Mieten anbieten, die unter dem örtlichen Mietenspiegel liegen, stärker zu unterstützen. Das hilft den Menschen in dieser Stadt und nicht spekulativen Glücksrittern, die mit dem Wunsch der Menschen nach einer schönen Wohnung nur viel Geld machen wollen.“

2021/03/28

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 394 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,04 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de