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Nicht auf dem Rücken der Mieter

VNW-Direktor Andreas Breitner zum neuen Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein, das die Landesregierung verabschiedet hat.

84/2021

Wer in seinem vor 2009 gebauten Haus in Schleswig-Holstein die Heizungsanlage wechseln will, muss bei der Wärmeversorgung nach Regierungsplänen künftig auch auf erneuerbare Energien setzen. Dies sieht das am Dienstag von der Landesregierung beschlossene neue Energiewende- und Klimaschutzgesetz vor. Konkret müssen künftig mindestens 15 Prozent des jährlichen Bedarfs durch Öko-Energie gedeckt werden. Das neue Gesetz soll vom Landtag bis zum Herbst verabschiedet werden und noch vor der Landtagswahl im Frühjahr 2022 in Kraft treten.

Dazu erklärte Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Als soziale Vermieter sehen wir vor allem die im Gesetz vorgesehene Pflicht, künftig bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden einen festgelegten Anteil an regenerativen Energien zu nutzen, kritisch. Man muss eben nicht nur wollen, sondern auch können. Es ist für Wohnungsunternehmen im erforderlichen Umfang bislang kaum möglich, auf CO2-neutral produzierte Energieträger auszuweichen, weil über viele Jahre der Ausbau bezahlbarer regenerativ erzeugter Energie vernachlässigt bzw. behindert wurde.

Auch deshalb sind die Kosten für CO2-freie Energieträger im Vergleich zu fossilen Energieträgern noch immer sehr hoch. Diese Kosten werden am Ende das Wohnen teurer machen, was die Mieter bezahlen müssen. Vor allem Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen können aber einen massiven Anstieg der ‚zweiten Miete‘ kaum mehr stemmen. VNW-Unternehmen stehen für bezahlbares Wohnen und vertreten die Interessen ihrer Mieter.

Die VNW-Unternehmen stehen hinter den Klimaschutzzielen der Landesregierung in Kiel. Klimaschutz, der allerdings auf dem Rücken der Menschen mit weniger Einkommen umgesetzt wird, wird am Ende nicht funktionieren und vor allem Widerstand provozieren. Die Bezahlbarkeit des Wohnens ist eine der wichtigen sozialen Fragen unserer Zeit. Daran müssen sich die von der Politik vorangetriebene Klimaschutzmaßnahmen messen lassen.“

2021/06/01

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 396 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 750.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,04 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de