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Missbrauch von Wohnraum beenden!

VNW-Direktor Andreas Breitner zur Hamburger Bundesratsinitiative zu Kurzzeitvermietungen.

110/2021

Der Hamburger Senat hat am Dienstag eine Bundesratsinitiative zu Kurzzeitvermietungen gestartet. Ziel ist es, in angespannten Wohnungsmärkten die Umgehung der Mietpreisbremse bei derartigen Vermietungen erschwert bzw. unmöglich gemacht wird. So sollen Kurzzeitvermietungen nur noch bis zu sechs Monate möglich sein. Zudem soll künftig ein Möblierungszuschlag ausgewiesen werden. Die Höhe des Zuschlags wiederum soll begrenzt werden: auf monatlich höchstens ein Prozent des Zeitwerts, den die Möbel zu Beginn des Mietverhältnisses haben.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Mehr als jeder zweite Einwohner Hamburgs (54,3 Prozent) lebt derzeit in einem Singlehaushalt. Auch deshalb steigt der Bedarf an sogenannten Mikroapartments und Kurzzeitvermietungen. Diese Wohnungsangebote richten sich vornehmlich an Studentinnen und Studenten, an junge Führungskräfte und an Pendler, die aus beruflichen Gründen in Hamburg leben, das Wochenende aber in der Regel an ihrem eigentlichen Wohnsitz verbringen.

Es ist unstrittig, dass es in einer angesagten Metropole wie Hamburg Mietangebote für unterschiedliche Bedürfnisse und Geldbeutel geben muss. Dazu gehören Mikroapartments und Kurzzeitvermietungen. Was nicht geht: bestehende Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt zu entziehen und dann zu unanständig hohen Mieten anzubieten. Damit wird auf Kosten der Allgemeinheit Maximalprofit erwirtschaftet. Dieses Gebaren sollte ohne Wenn und Aber verboten werden. Das stellt aus meiner Sicht Missbrauch von Wohnraum dar.

Dass dieser Mietwucher auch noch über Online-Plattformen als Geschäftsmodell von Gegenwart und Zukunft digital organisiert wird, ist ein Unding und ein schleichendes Gift für den Hamburger Wohnungsmarkt.

Es ist gut, dass Hamburg auf Bundesebene aktiv wird. Notwendig ist es aber auch, dass die Bezirke intensiver als bislang kontrollieren, ob bei Mikroapartments und Kurzzeitvermietungen ein Missbrauch bestehenden Wohnraums vorliegt. Der Senat verweist selber darauf, dass die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen darf – und dass die Regelung grundsätzlich auch für Mikroapartments gilt.“

2021/08/17

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 396 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,20 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de