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Karlsruhe stoppt Mietendeckel

VNW-Direktor Andreas Breitner zum Urteil aus Karlsruhe über den Berliner Mietendeckel: "Das Urteil zeigt, was passiert, wenn in der Politik ideologischer Eifer den Verstand frisst."

Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum. (Az. 2 BvF 1/20 u.a.)

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Das Urteil zeigt, was passiert, wenn in der Politik ideologischer Eifer den Verstand frisst. Das höchste deutsche Gericht hat wie erwartet entschieden und die antikapitalistischen Blütenträume des rot-rot-grünen Berliner Senats gestoppt.

Dabei hätte ein Blick über die Berliner Stadtgrenzen hinaus in Deutschlands zweitgrößte Metropole gereicht. In Hamburg, aber auch in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, wird wohnungspolitisch vieles richtig gemacht. Vor allem für und nicht gegen die Wirtschaft regiert. Die Auswirkungen auf die Arbeitswelt werden in politischen Entscheidungen mitgedacht. So geht gutes Regieren. Die ganze Gesellschaft im Blick und nicht nur Klientelpolitik, die blind postsozialistischen Ideologien folgt.

Die Folgen des Mietendeckels sind für den Berliner Wohnungsmarkt verheerend. Der Bau von Wohnungen bedarf auch eines positiven Investitionsklimas und einer Investitionsbereitschaft. Beides hat der Mietendeckel zerstört. Von Genugtuung oder Schadenfreude bin ich allerdings weit entfernt. Das Anliegen der Initiatoren, den Wohnungsmarkt zu entspannen, teilen auch die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsunternehmen. Sie stehen für das bezahlbare Wohnen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern und sorgen mit ihren Mieten, die im Durchschnitt deutlich unter den Werten der örtlichen Mietenspiegel liegen, dafür, dass Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen ein sicheres Zuhause haben. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie sehr sich VNW-Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung gegenüber den Mieterinnen und Mietern bewusst sind. Nach wie vor gilt das Versprechen: Niemand verliert seine Wohnung, weil sie oder er nachweislich der Corona-Pandemie die Miete nicht bezahlen kann.

Die norddeutschen Bundesländer haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass der Neubau von Wohnungen und dessen öffentliche Förderung geeignet sind, für eine Dämpfung des Anstiegs der Mieten zu sorgen. Das geht aber nur mit und nicht gegen die Wohnungswirtschaft. Auf diesem Weg sollten die Landesregierungen weitergehen.“

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 394 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,04 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

2021/04/15