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Gegen Schrottimmobilien

VNW-Direktor Andreas Breitner unterstützt Forderung nach einem Wohnraumschutzgesetz für Schleswig-Holstein.

74/2022

Die SPD im Kieler Landtag will Mieter besser vor einer Verwahrlosung der von ihnen bewohnten Wohnung schützen. Städte und Gemeinden sollen die Möglichkeit bekommen, per Satzung Vermietern Reparaturen anzuordnen und Bußgelder zu verhängen. Dies sieht der Entwurf eines Wohnraumschutzgesetzes vor, den Fraktionschef Thomas Losse-Müller am Freitag in Kiel vorgestellt hat. Damit soll sich der Landtag in der letzten Juni-Woche befassen.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die künftige Landesregierung könnte mit wenig Aufwand rasch etwas für Mieterinnen und Mieter im Land tun, ohne dass es den Staatshaushalt viel Geld kostet. Die sozialen Vermieter unterstützen die von der oppositionellen SPD aufgestellte Forderung nach einem Wohnraumschutzgesetz für Schleswig-Holstein. Schließlich haben CDU und Grüne vor der Wahl versprochen, mehr für das bezahlbare Wohnen tun zu wollen. Jetzt können Sie ihren Versprechen Taten folgen lassen.

Dazu gehört, dass bestehende bezahlbare Wohnungen instandgehalten und nicht vernachlässigt werden. Mit Hilfe eines Wohnraumschutzgesetzes sollten Kommunen auf einfachem Wege Immobilien überprüfen und, sollte eine Vernachlässigung festgestellt werden, den Eigentümer zu einer Instandsetzung verpflichten können. Es muss verhindert werden, dass vorher aufwändige Gutachten erstellt werden müssen. Schrottimmobilien gäbe es gar nicht, wenn die Behörden frühzeitig eingreifen könnten.

Es sind zwar nur einzelne Vermieter, die lediglich die Miete abgreifen und sich sonst kaum um ihre Immobilie kümmern. Aber der Gefährdung von Menschen, die in derartigen Wohnungen leben, muss ein Riegel vorgeschoben werden. Das ist möglich, indem der Staat die Kontrollpflichten der Kommunen verschärft und sie mit mehr Befugnissen im Kampf gegen Vermieter von Schrottimmobilien ausstattet.

In Hamburg gilt seit 1982 ein Gesetz, das im Wesentlichen zwei Ziele verfolgt: Erhaltung und Pflege von Wohnraum sowie Vermeidung und Beseitigung der Zweckentfremdung bestehenden Wohnraums. Das Gesetz enthält mehrere Vorschriften, die verlangen, dass Wohnungen jederzeit ohne erhebliche Beeinträchtigungen und Gefahren genutzt werden können.

Der VNW vertritt die Vermieter mit Werten und mir ist eine Abgrenzung zu den ‚schwarzen Schafen‘ wichtig. Derzeit gibt es für Besitzer von Schrottimmobilien in Schleswig-Holstein, die nur maximalen Profit erwirtschaften wollen, zu viele Schlupflöcher. Wer aber eine Wohnung vermietet, sollte Mindeststandards einhalten müssen.“

2022/06/17

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 404 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,20 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de