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Fördergelder freigeben!

VNW-Direktor Andreas Breitner:

1. Fossilfrei erzeugte Fernwärme ist der sinnvollste Weg, die Klimaschutzziele zu erreichen und das bezahlbare Wohnen zu sichern.

2. Am Gemeinwohl orientierte Wohnungsunternehmen schlagen ein von den Kommunen getragenes Kompetenzzentrum für die kommunale Wärmeplanung vor.

3. Die Wohnungswirtschaft muss von Anfang an an der Fernwärmeplanung beteiligt werden.

27/2024

Schwerin. Die am Gemeinwohl orientierten Wohnungsunternehmen haben beklagt, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern bislang keine finanzielle Unterstützung bei der Fernwärmeplanung erhalten.

„Unsere Unternehmen hören von den Kommunen immer wieder, dass politisch zugesagte Fördergelder von der Landesregierung bislang nicht ausgezahlt werden“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Das verzögert die Planung unnötigerweise, zumal eine belastbare Wärmeplanung die Voraussetzung für die Entscheidung unserer Unternehmen ist, in welches Heizungssystem sie investieren sollen.“

Norbert Raulin, Geschäftsführer der Ueckermünder Wohnungsbaugesellschaft mbH, fordert die Landesregierung auf, endlich zu handeln. „Die Wärmeplanung ist die Grundlage für unsere Investitionsentscheidungen. Die Kommunen sind verwundert, dass das Land bislang kein Geld zur Verfügung stellt.“

 

Drei Dinge sind unverzichtbar: Planbarkeit, Verbindlichkeit und Verlässlichkeit

Die sozialen Vermieter sähen in der Lieferung fossilfrei erzeugter Fernwärme den sinnvollsten Weg, die ambitionierten Klimaschutzziele des Landes zu vertretbaren Kosten zu erreichen.

„Allerdings sind für die sozialen Vermieter bei der Fernwärme drei Dinge unverzichtbar: Planbarkeit, Verbindlichkeit und Verlässlichkeit“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. 

Um die Wärmeversorgung der Wohngebäude zu dekarbonisieren, sind hohe Investitionen seitens der Wohnungsunternehmen notwendig. Deshalb müssen sie vorher wissen, welche Gebäude an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden – und welche nicht. So werden Fehlinvestitionen verhindert.“

 

Ein Kompetenzzentrum für die kommunale Wärmeplanung wäre sinnvoll

„Wir halten ein von den Kommunen getragenes Kompetenzzentrum für die kommunale Wärmeplanung, das von der Landesregierung eng begleitet und unterstützt wird, für ein sinnvolles Instrument.“

Die am Gemeinwohl orientierten Vermieter müssten allerdings fester Bestandteil eines entsprechenden Kompetenzzentrums sein, „damit von Anfang an bei der Planung und Installation von Fernwärme effizient und sinnvoll zusammengearbeitet werden kann“, sagt der VNW-Direktor.

Vorbild könnte das schleswig-holsteinische Breitbandkompetenzzentrum sein, das die Kommunen des Landes im Glasfaserausbau unterstützt und dazu geführt hat, dass Schleswig-Holstein beim Glasfaserausbau dem Bundesschnitt fünf Jahre voraus ist.

Hintergrund: Nach gesetzlichen Vorgaben sollen Großstädte bis Ende Juni 2026, kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 Wärmepläne erstellen. Die Anforderungen wurden in dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes definiert, das am 1. Januar 2024 in Kraft trat. 

21/03/2024

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 396 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de