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VNW-Direktor Andreas Breitner zu Sozialwohnungen: Rückgang teilweise gestoppt - 800 Millionen Euro für Sozialwohnungen vom Bund.

87/2022

Die Zahl der Sozialwohnungen in Hamburg ist im vergangenen Jahr zwar deutlich gesunken. Bei den bewilligten neuen Wohneinheiten gab es in der Hansestadt jedoch eine Steigerung von 2643 im Jahr 2020 auf 2819 im Jahr 2021. In Schleswig-Holstein ist die Zahl der Sozialwohnungen im vergangenen Jahr gegen den Trend leicht gestiegen. In Mecklenburg-Vorpommern sank die Zahl der Sozialwohnungen erneut. Das geht aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Bundestagsfraktion der Linken hervor.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„In Hamburg und Schleswig-Holstein deutet sich an, dass der Rückgang der Zahl der Sozialwohnungen gestoppt ist. Damit tragen die Anstrengungen der Politik und der Wohnungswirtschaft Früchte. Jetzt gilt es, angesichts der dramatischen Steigerungen bei den Baupreisen nicht nachzulassen. Die Bundesländer haben kurzfristig die öffentliche Förderung für den Bau von Sozialwohnungen erhöht. Diese Erhöhung muss für die kommenden Jahre fortgeschrieben werden.

Die öffentliche Förderung von Sozialwohnungen ist eine große sozialpolitische Tat, die hilft, den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft zu sichern. Ohne die Zuschüsse wäre es sozialen Vermietern nicht möglich, Sozialwohnungen auf Dauer zu günstigen Preisen anzubieten. Wer heute ungefördert mit dem Bau einer Wohnung beginnt, wird auf Grund hoher Bau- und Grundstückspreise sowie hoher Klimaschutzanforderungen im Monat mindestens 16 bis 17 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter nehmen müssen.

800 Millionen Euro für Sozialwohnungen vom Bund

In den vergangenen zehn Jahren hat der Bund für die Förderung desWohnungsbaus insgesamt rund 800 Millionen Euro an die norddeutschenBundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-VorpommernÜberwiesen. 204,09 Millionen Euro flossen nach Hamburg, rund 270,9 Millionen Euro nach Schleswig-Holstein und 322,72 Millionen Euro nach Mecklenburg-Vorpommern.

Die Bundesländer müssen sich an den geförderten Projekten beteiligen. In der Regel liegt die Finanzierungsbeteiligung bei mindestens 30 Prozent der in Anspruch genommenen Bundesmittel. Gefördert werden Neubau und Modernisierung von Sozialwohnungen. Es können auch Belegungsrechte erworben werden, um das Auslaufen der Sozialbindung zu verhindern. Diese Summen sind gewaltig und räumen mit dem Vorurteil auf, Bund und Länder kümmerten sich nicht um den sozialen Wohnungsbau. 

Wohnungen werden nach Auslaufen der Sozialbindung nicht automatisch teurer

Zudem gilt: Nicht jede Sozialwohnung wird nach dem Auslaufen der Sozialbindung automatisch teurer. Es gelten strenge rechtliche Regelungen, die den Anstieg von Bestandsmieten begrenzen. Soziale Vermieter achten zudem darauf, bei der Gestaltung der Mieten ihre Mieterinnen und Mieter nicht zu überfordern.

Zugleich ist es notwendig, die Wohnungsmärkte differenziert zu betrachten. Nicht in allen Regionen Norddeutschlands ist für Wohnungsunternehmen der Bau von Sozialwohnungen snnnvoll, weil manchmal leer stehende Bestandswohnungen günstiger vermietet werden können als neu gebaute Sozialwohnungen. An anderen Orten hingegen lohnt der Erwerb auslaufender Sozialbindungen.“

(Quelle der Förderzahlen des Bundes: Deutscher Bundestag - Drucksache 20/1824 vom 13. Mai 2022)

2022/07/12

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 407 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,20 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de