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Ein transparentes Modell

VNW-Direktor Andreas Breitner zur Reform der Grundsteuer in Hamburg: Klug, einfach, überzeugend und transparent - Notwendige Berechnung der Wohnfläche ist eine Herausforderung

42/2021

Der Hamburger Senat hat am Dienstag ein eigenes Modell zur Neuberechnung der Grundsteuer beschlossen, das von 2025 an umgesetzt werden soll. Im Kern handelt es sich dabei um ein sogenanntes Wohnlagenmodell, bei dem neben der Wohnlage der Immobilien die Fläche des Grundstücks und die genutzte Wohn- bzw. Gewerbefläche der Gebäude berücksichtigt werden.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt und Finanzsenator Andreas Dressel haben es versprochen und heute geliefert. Der Hamburger Weg bei der Grundsteuerreform wird das bezahlbare Wohnen nicht gefährden. Hamburg gilt beim Bau bezahlbarer Wohnungen seit mehreren Jahren bundesweit als Vorbild. Diesem Ruf wird die Hansestadt auch bei der Reform der Grundsteuer gerecht.

Der Hamburger Weg ist klug, einfach, überzeugend und transparent. Das jetzt vorgelegte Hamburger Modell wird nach unserer ersten Begutachtung dafür sorgen, dass die neue Grundsteuer nicht als Preistreiber für die Wohnkosten in Hamburg wirkt.

Eine Herausforderung stellt die notwendige Berechnung der Wohnfläche auf der Grundlage der Wohnflächenverordnung dar. Hier ist noch unklar, wer diese Berechnung durchführen und wie das für die mehr als 900.000 Wohnungen innerhalb der kurzen Zeit erfolgen soll. Am wichtigsten ist die Frage, wer am Ende die Kosten dafür zu tragen hat. Das Ganze ist nicht trivial. Wir wünschen uns in diesem Punkt eine pragmatische Herangehensweise der Finanzämter.

Besonders positiv finde ich, dass sich bei der Berechnung der Grundsteuer die Wohnlage der Immobilie, die Wohnnutzung und eine mögliche öffentliche Förderung und der Denkmalschutz mindernd auf deren Höhe auswirkt. So werden beispielsweise öffentlich geförderte Wohnungen im Vergleich zu frei finanzierten Wohnungen entlastet. Das sorgt dafür, dass die soziale Durchmischung von Wohnquartieren nicht gefährdet wird.

Zugleich sorgt bei der Grundsteuerberechnung die Wohnlage, die auch beim Mietenspiegel verwendet wird, dafür, dass für Wohnraum in weniger nachgefragten Quartieren weniger Grundsteuer entrichtet werden muss als für Wohnungen in besonders nachgefragten Stadtteilen. Das scheint uns sozial ausgewogen, ohne dass die Mieterinnen und Mieter über die Gebühr belastet werden.

Der VNW hat in der Diskussion für ein reines Flächenmodell geworben und sich dagegen ausgesprochen, die Grundsteuer als verkappte Vermögenssteuer zu missbrauchen. Mit den Einnahmen aus der Grundsteuer wird die staatliche Infrastruktur finanziert, die jeder gleich nutzt. Allerdings erkennen wir auch an, dass die Einbeziehung eines von der Wohnlage abhängigen Faktors die bislang geäußerte Kritik an einem reinen Flächenverfahren ausräumen kann. Das scheint uns in Hamburg gut gelungen.

Wir begrüßen die Zusage des Senats, dass die für 2025 erwarteten Einnahmen durch die Grundsteuer in Höhe von rund 500 Millionen Euro durch die Reform nicht erhöht werden sollen. Es ist sinnvoll, die Bereiche ‚Wohnen‘ und ‚Gewerbe‘ getrennt zu betrachten. Dadurch wird verhindert, dass beispielsweise durch höhere Einnahmen im Bereich Wohnen Belastungen im Bereich Gewerbe reduziert werden.“

2021/03/16

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 394 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,04 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de