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Ein richtiger erster Schritt

VNW-Direktor Andreas Breitner begrüßt Hilfe bei DDR-Altschulden. Die Unterstützung für die kommunalen Wohnungsunternehmen durch Mecklenburg-Vorpommern ist vorbildlich. Jetzt müssen auch die Genossenschaften entlastet werden.

19/2021

Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können jetzt Geld aus dem sogenannten Kommunalen Entschuldungsfond erhalten, um damit sogenannte DDR-Altschulden zurückzahlen zu können. Eine entsprechende Verordnung wurde am Montag durch das Schweriner Innenministerium erlassen.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Das ist ein erster guter Schritt, das Problem der DDR-Altschulden zu lösen. Mecklenburg-Vorpommern geht voran, die ungerechtfertigte Sonderlast der deutschen Wiedervereinigung anzugehen. Diese Altschulden sind unverschuldet und ungerecht. Auch 30 Jahre nach der Deutschen Einheit hängen sie wie Felssteine um den Hals der Schuldner und ziehen sie wirtschaftlich runter. Gut, dass Mecklenburg-Vorpommern dagegen steuert.

Den kommunalen Wohnungsunternehmen und den Wohnungsgenossenschaften im Land wurden nach der Wiedervereinigung Hunderte von Millionen Euro an Schulden aufgebürdet, für die sie keine Verantwortung tragen.

Über drei Jahrzehnte haben die Unternehmen diese Schulden bedient. Jetzt ist die Zeit gekommen, einen Schlussstrich zu ziehen. Die jetzt verabschiedete Verordnung ist daher gut und richtig. Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet sich damit wohltuend von anderen Bundesländern und hält gegenüber der Wohnungswirtschaft Wort.

Für die Mitgliedsunternehmen des VNW liegt das Thema Altschuldenhilfe ganz oben auf. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und ihr Team haben darüber nicht nur mit sich reden lassen, sondern liefern jetzt im Interesse der Wohnungsunternehmen, die im ganzen Land bezahlbaren Wohnraum anbieten.

Für uns ist es jetzt ist wichtig, dass dem ersten ein zweiter Schritt folgt und auch für die Genossenschaften eine faire Lösung gefunden wird. Eine Lösung, die kommunale Unternehmen besserstellt, würde zu einer nicht akzeptablen Benachteiligung der anderen Wohnungsunternehmen führen. Altschulden kennen keine Unternehmensformen. Deshalb sollte auch das Land alle Wohnungsunternehmen gleichermaßen im Blick haben.

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 393 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,04 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de