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Stadtumbau für Neubau nutzen

VNW-Direktor Andreas Breitner zur Zukunft der Städte: Corona deckt alte Probleme auf. Die Kommunen benötigen im Rahmen des Stadtumbaus Fördermittel auch für den Neubau von bezahlbaren Wohnungen.

06/2021

Auch in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommernwird derzeit intensiv über die Zukunft der Innenstädte diskutiert. Kommunalpolitiker fürchten, dass auf Grund der Corona-Pandemie viele Einzelhändler ihr Geschäft schließen müssen und in der Folge die Stadtzentren veröden. Heute findet dazu eine Anhörung im Deutschen Bundestag statt.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Eine Innenstadt gewinnt an Lebendigkeit, wenn sie nicht nur vom Einzelhandel oder von Büros dominiert, sondern dort auch gewohnt und gelebt wird. Erst das Wohnen vermeidet seelenlose Shoppingmalls und das Hochklappen der Bordsteine nach 18 Uhr. 

Deshalb ist es notwendig, dass die Bundesländer die Kommunen nicht nur bei der Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden, sondern auch beim Neubau fördern. Am besten sind dafür staatliche Hilfen für den Stadtumbau geeignet. Investoren, die in Stadtzentren Wohnungen errichten, sollten einen Zuschuss erhalten, den sie nicht zurückzahlen müssen. So kann massenhaftem Leerstand begegnet werden.

Überlegungen von Wissenschaftlern und Wohnungsexperten, wie Stadtzentren revitalisiert werden können, gibt es bereits seit einigen Jahren. In eine Reihe von norddeutschen Städten werden derzeit – zumeist auf früheren Industrie- oder Hafenflächen – neue Stadteile entwickelt, die Platz für Wohnen, Arbeit, Freizeit und Kultur bieten. Ich denke da beispielsweise an die Hafencity in Hamburg, an die Kieler Hörn in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt oder an den Hafenrand in Wismar.

Die Corona-Pandemie deckt alte Problem auf

Die Corona-Pandemie deckt Probleme auf, mit denen Innenstädten wie beispielsweise in Heide, Husum, Itzehoe, Rendsburg, Schleswig oder Greifswald, Neustrelitz, Schwerin, Güstrow und Stralsund  seit vielen Jahren zu kämpfen haben. Sie wirkt als Brandbeschleuniger einer Entwicklung weg vom Einzelhandel und hin zum Versandhandel. Der Versandhandel ist aber nicht der einzige Sargnagel für vitale Innenstädte.

In den vergangenen Jahrzehnten wurden dort oftmals Wohngebäude sowie gemischt genutzte Viertel abgerissen und durch Büros oder Kaufhäuser ersetzt – mit unguten Folgen. So zeigt beispielsweise die Schließung großer Kaufhäuser in Flensburg, Neumünster, Neubrandenburg oder Norderstedt die Abhängigkeit der Stadtzentren von einzelnen Unternehmen auf.

Grundsätzlich gilt, dass der Bau bezahlbarer Wohnungen wieder ein normaler Bestandteil der Gestaltung von Innenstadtzentren werden muss. Dazu gehört die Beruhigung des Autoverkehrs, wo es sinnvoll und möglich ist, genauso wie die menschenfreundliche Gestaltung von öffentlichen Plätzen. Diese müssen sozusagen zur „Terrasse“ für die Bewohner der Innenstädte werden.

Unverzichtbar ist es, bei der (Neu-)Gestaltung von Stadtzentren von Anfang an die soziale Balance zu wahren. Notwendig ist ein Mix aus öffentlich geförderten, frei finanzierten und Eigentumswohnungen. Dieser Mix muss sich auch bei den Bauherren widerspiegeln. Genossenschaften und kommunale Unternehmen müssen genauso zu Zuge kommen wie private Investoren. Da, wo der Einzelhandel geht und leere Schaufenster wie tote Augen zurücklässt, könnte neuer Wohnraum und damit Leben entstehen.

Kommunen brauchen beim Planungsrecht mehr Beinfreiheit

Die Kommunen brauchen bei der Gestaltung ihrer Innenstädte mehr Beinfreiheit. Ein modernes Planungsrecht muss die Grundbedürfnisse der Menschen im Blick haben. Zugleich muss es so unbürokratisch und flexibel sein, dass lokale Besonderheiten berücksichtigt werden können.

Sinnvoll ist zugleich, das Nebeneinander von Kleingewerbe und Wohnen (wieder) zu ermöglichen. Die Gründerzeitviertel sind bei den Menschen ja nicht nur wegen der schönen Wohnungen, sondern auch deshalb begehrt, weil kleinere Besorgungen in Geschäften um die Ecke erledigt werden können. Natürlich muss der Lärmschutz berücksichtigt werden, wobei es in dem einen oder anderen Fall sicher sinnvoll wäre, die entsprechenden Vorgaben zu verändern.

Abgesehen davon, dass Wohnraum einer Verödung von Innenstädten entgegenwirkt, ist es aus Gründen des Klimaschutzes sinnvoller, Wohnungen in bereits erschlossenen Vierteln zu schaffen als draußen vor der Stadt oder in Randlagen Grünflächen zu versiegeln. Das kostet nicht nur Grund und Boden, sondern erzeugt zusätzliche Verkehre.“

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 392 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,04 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

2021/01/13