Externe Datenschutzbeauftragte

Wir unterstützen Sie in allen Belangen rund um das Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht wird durch Frau Olivier bearbeitet. Es werden Anfragen von Mitgliedsunternehmen beantwortet und Datenschutzmandate als externe Datenschutzbeauftragte für die Mitgliedsunternehmen durchgeführt.

Unternehmen, die mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, müssen nach Art. 37 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG ) einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Der Gesetzgeber gestattet die Bestellung einer natürlichen Person auch außerhalb des Unternehmens – eines externen Datenschutzbeauftragten. Gerade bei kleinen und mittleren Wohnungsunternehmen kann dies die kostengünstigere Lösung sein gegenüber einem internen Datenschutzbeauftragten.

Der VNW bietet in Person von Nicola Olivier (TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte) an, ihr Know-how und Kompetenz in Sachen Datenschutz zur Verfügung zu stellen und die Funktion als externe Datenschutzbeauftragte in Ihrem Unternehmen zu übernehmen.

Folgende gesetzlich geforderte Aufgaben werden von der externen Datenschutzbeauftragten übernommen:

Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten

Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen

Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35 DSGVO

Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36 DSGVO, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.

Ihre Vorteile:

  • Zuverlässige Erfüllung der durch den Gesetzgeber vorgegebenen Vorschriften
  • Effektive und vollständige Umsetzung der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
  • Vermeidung innerbetrieblicher Interessenkonflikte
  • Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung
  • Transparente Kostenplanung
  • Vermeidung von Risiken (z.B. Schadensersatz, Bußgeld wegen Datenschutzverstößen)