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Kein rechtsfreier Raum!

Wohnungswirtschaft ermahnt den Senat zur Rechtsstaatlichkeit - VNW-Direktor Andreas Breitner: „Klimaschutzverordnung der Umweltbehörde verstößt gegen Bundesrecht."

149/2020

Hamburg. Die von der Umweltbehörde erarbeitete Verordnung zur Umsetzung des Hamburger Klimaschutzgesetzes ist nach Auffassung der am Gemeinwohl orientierten Vermieter nicht mit Bundesrecht vereinbar.

„Die Pläne der Umweltbehörde laufen dem Gebäudeenergiegesetz des Bundes zuwider“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Problematisch ist zudem, dass die Wohnungsunternehmen dabei behindert werden, die sinnvollsten und effizientesten Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, und somit das bezahlbare Wohnen in Hamburg gefährdet wird.“

„Falsch ist vor allem die Vorgabe, nach der Wohnungsunternehmen vom Jahr 2023 an auf Dächern von Neubauten grundsätzlich Photovoltaikanlagen installieren müssen - und zwar unabhängig davon, ob das im Quartier sinnvoll ist oder es andere, effizientere und kostengünstigere Klimaschutzmaßnahmen gibt“, sagt der VNW-Direktor. 

„So eine Einschränkung hat der Bundesgesetzgeber bei seinem Gesetz ausdrücklich vermieden, um den Wohnungsunternehmen mehr Spielraum für Innovationen zu ermöglichen. Es ist ungewöhnlich, dass eine Hamburger Behörde die Bundesgesetzgebung ignoriert und glaubt, über Bundesrecht und Gesetz zu stehen. Auch Umweltschutz ist kein rechtsfreier Raum!“

Die wohnungswirtschaftlichen Verbände - der BFW Landesverband Nord, der Grundeigentümer-Verband Hamburg, der IVD Nord sowie der VNW - haben zu Beginn der Woche dem Senat ihre gemeinsame Stellungnahme zur Rechtsverordnung zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz der Umweltbehörde übermittelt.

Bezahlbarkeit des Wohnens nicht gefährden

Breitner lässt keinen Zweifel daran, dass die sozial orientierten Vermieter Hamburgs zu 100 Prozent hinter dem Ziel des Senats stehen, die Stadt bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu machen. „Wir sagen aber auch: die Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger wird das nur unterstützen, wenn wir ihnen die Sorge vor der Unbezahlbarkeit ihrer Wohnung nehmen. Das bezahlbare Wohnen ist für die meisten Menschen in dieser Stadt das Thema, das ihnen auf den Nägeln brennt“, sagt Breitner. 

„Es ist unstrittig, dass Photovoltaikanlagen in erheblichem Maße zu einer Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes beitragen können. Wer aber glaubt, eine Technologie per Gesetz auf viele Jahrzehnte festschreiben zu können, hat den Entwicklungsprozess moderner Technologie nicht verstanden. Das erinnert mich ein wenig an einen früheren deutschen Kaiser, der – hoch zu Ross – erklärte, das Auto sei nur eine vorübergehende Erscheinung.“

„Eine einseitige Verpflichtung von Wohnungsunternehmen auf Photovoltaikanlagen auf Dächern erschwert deren Suche nach weiteren effizienten und bezahlbaren Klimaschutzmaßnahmen“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner weiter. „Wir wissen doch heute noch gar nicht, was die Wissenschaft in fünf, zehn oder zwanzig Jahren erfunden haben wird. Anstatt eine (alte) technische Lösung zu präferieren, sollte ein Gesetz einen Rahmen setzen und die intelligente Nutzung unterschiedlicher und künftiger Technologien ausdrücklich befördern.“

Klimaschutz ist sinnvoller, wenn man das gesamte Quartier im Blick hat

VNW-Direktor Andreas Breitner verweist in diesem Zusammenhang auf Hamburgs großen städtischen Wohnungskonzern. „Die SAGA hat in einer umfangreichen wissenschaftlichen Untersuchung herausgearbeitet, dass es beim Klimaschutz sinnvoll(er) ist, das gesamte Quartier und verschiedene Möglichkeiten zum Klimaschutz in den Blick zu nehmen. Dazu gehören Photovoltaikanlagen und das Dämmen von Gebäuden genauso wie eine dezentrale und regenerative Erzeugung von Energie, Fernwärme oder der Einbau moderner Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen.“

„Lassen wir doch den Experten in den Wohnungsunternehmen die Freiheit, das für den Klimaschutz und das bezahlbare Wohnen beste Modell für das jeweilige Wohnquartier zu entwickeln und umzusetzen. Die politischen Vorgaben zum Klimaschutz sind streng genug, so dass wir auf keine Technologie verzichten können, um diese zu erfüllen. Meine Horrorvorstellung: in zehn Jahren werden alle Dächer Hamburgs mit Photovoltaikanlagen zugepflastert sein und unsere Kinder fragen uns, warum wir dennoch die Klimaschutzziele nicht erreichen.“

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 389 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,04 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de