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VNW-Direktor zur Mietpreisbremse

In Kiel fordern die Ratsfraktionen von Grünen und SPD eine Rückkehr zur Mietpreisbremse. Bürgermeister Gerwin Stöcken (SPD) will zudem ein Meldeportal für Verdachtsfälle von Mietwucher schaffen.

55/2026

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Erfahrungen in Hamburg zeigen, dass ein solcher Mietenmelder in der Realität wenig bewirkt. Im ersten Jahr lief dort keine einzige Meldung auf ein rechtliches Verfahren hinaus. Der Mietenmelder in Hamburg führte, so scheint es, lediglich zu einem hohen bürokratischen Arbeitsaufwand bei den zuständigen Stellen – und zu Frust bei den meldenden Mieterinnen und Mietern, die sich viel davon erhofft hatten. Ein Pseudo-Instrument, dessen Versprechen verpufft ist.

Ähnlich verhält es sich mit der Mietpreisbremse, die in Kiel schon einmal galt. Die damalige Landesregierung aus CDU, FDP und Grünen entschied, die Verordnung schon ein Jahr vor ihrem regulären Auslaufen aufzuheben, weil eine positive Wirkung einfach nicht nachzuweisen war – die Angebotsmieten in Kiel waren während der Geltungsdauer in den Jahren 2015 bis 2019 sogar weiter gestiegen. Es gab kaum einen Fall, bei dem Mieterinnen oder Mieter die Mietpreisbremse für sich erfolgreich nutzen konnten. Mir ist außerdem keine belastbare Studie bekannt – auch nicht aus vergleichbaren Städten – die eine Wirkung im Sinne der Befürwortenden der Mietpreisbremse nachweisen konnte. Die Mietpreisbremse ist ein zahnloser Tiger, der viel verspricht und wenig hält.

Die Mietpreisbremse gilt ausschließlich bei Neuvermietungen – und zum Beispiel nicht für Neubauten oder nach umfassender Modernisierung. In Kiel wechseln nur wenige Wohnungen jährlich die Mieterin oder den Mieter. Auf einen Großteil des Wohnungsbestandes könnte eine Mietpreisbremse also gar nicht angewendet werden. An dieser Stelle erinnere ich an die ambitionierten Klimaziele Schleswig-Holsteins, für deren Realisierung in den nächsten Jahren ein Großteil des Bestandes in Kiel aufwändig energetisch saniert werden muss.

Eine Mietpreisbremse hat keinen entlastenden Effekt auf angespannte Wohnungsmärkte, da sie investitionshemmend wirkt und keinen Quadratmeter zusätzlichen Wohnraum schafft. Dieser ist in einer wachsenden Stadt wie Kiel aber dringend notwendig und würde sich sicherlich stärker auf das Preisniveau auswirken als weitere Regulierungen einzelner Neuvermietungen.

Land und Kommunen sollten sich um Rahmenbedingungen kümmern, die den Bau bezahlbarer Wohnungen befördern. Während unsere sozialen Vermieter seit Jahren niedrige Mieten garantieren, sind bei öffentlichen Gebühren, Wasserpreisen und Heizkosten in den vergangenen Jahren die Preise erheblich gestiegen. Was Mieterinnen und Mieter wirklich entlasten würde, wäre eine Nebenkostenbremse.“

06/08/2026

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 496 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 760.000 Wohnungen leben rund zwei Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 7,69 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de