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Brief an Kiels Ministerpräsidenten

Die am Gemeinwohl orientierten Vermieter fordern, die Einnahmen aus der CO2-Steuer für die Förderung energetischer Sanierungen zur Verfügung zu stellen.

153/2020

Kiel. Die am Gemeinwohl orientierten Vermieter haben sich dafür ausgesprochen, die vom Januar kommenden Jahres an anfallenden Einnahmen aus der CO2-Steuer für eine sozial verträgliche Energiewende im Bereich Wohnen einzusetzen. In der geplanten CO2-Umlage sehen sie eine Gefahr für das bezahlbare Wohnen in Schleswig-Holstein.

„Die Erträge der CO2-Abgabe könnten der Bundesförderung effiziente Gebäude zur Verfügung gestellt werden und damit an die Bürgerinnen und Bürger zurückfließen“, heißt es in einem Schreiben von Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), und Marcel Sonntag, Vorsitzender des VNW-Landesverbands Schleswig-Holstein, an Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Das entlaste die Mieterinnen und Mieter. Besitzer von Einfamilienhäusern und Vermieter erhielten hingegen einen höhere Sanierungsanreiz, heißt es in dem Schreiben weiter.

Berechnungen des Kölner Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) haben ergeben, dass in den kommenden drei Jahrzehnten so über die Bundesförderung energetische Modernisierungen in Höhe von rund 500 Milliarden Euro auslöst werden könnten – fast 17 Milliarden Euro pro Jahr

„Die Wohnungswirtschaft im VNW hat gegenüber dem Referenzjahr des Bundesklimaschutzplans (1990) bis heute ihre CO2-Emissionen je Quadratmeter Wohnfläche um knapp 70 Prozent gesenkt“, so Breitner und Sonntag weiter. Das sei eine gute Basis für den verbleibenden Weg in Richtung 2050.

Allerdings würden weitere messbare Fortschritte beim Klimaschutz noch einmal erheblich teurer, sollte es bei dem bislang geltenden ordnungsrechtlichen Rahmen bleiben, schreiben Andreas Breitner und Marcel Sonntag. „Die Vermeidungskosten je Tonne CO2 sind schon hoch. Und sie steigen weiter. Im Gegenzug nimmt die Effizienz eingesetzter finanzieller Mittel ab.“

Die beiden Verbandsvertreter sorgen sich angesichts dieser Entwicklung um die Akzeptanz von Investitionen in den Klimaschutz bei den Mieterinnen und Mietern. Hintergrund ist die gesetzliche Regelung, nach der Vermieter acht Prozent der reinen Modernisierungskosten auf die Kaltmiete umlegen dürfen. „Abgesehen davon, dass die große Mehrheit der VNW-Unternehmen diese Obergrenze nicht nutzt, bergen teure Investitionen in die energetische Sanierung ein großes Konfliktpotenzial. Steigende Mieten für den Klimaschutz gefährden dessen Akzeptanz.“

Außerdem gefährde die Umlage der Aufwendungen für den Klimaschutz das bezahlbare Wohnen. „Die VNW-Unternehmen sorgen für bezahlbare Wohnungen im Land und verstehen sich in diesem Sinne auch als Interessenvertreter der Mieterinnen und Mieter. Oftmals werden hohe Klimaschutzkosten nicht durch die Einsparungen bei Strom- und Heizkosten ausgeglichen – auch weil Energieunternehmen regelmäßig ihre Preise erhöhen und so Einsparungen zunichte machen“, so Andreas Breitner und Marcel Sonntag.

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 389 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,04 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de