Beratungsangebote und Produkte
Einreichung der Prüfungsbescheinigung beim Genossenschaftsregister
Der Vorstand einer Genossenschaft hat bekanntlich die Bescheinigung des Verbandes, dass die Prüfung stattgefunden hat (Prüfungsbescheinigung), zum Genossenschaftsregister einzureichen, und zwar in elektronischer Form. Wir bieten Ihnen an, die Prüfungsbescheinigung für Sie einzureichen.
Weitere Informationen zum Thema Einreichung der Prüfungsbescheinigung finden Sie in unserer Prüfungs-Info vom 10.05.2007 (pdf, 154 KB).
Unsere Vergütung für die Einreichung der Prüfungsbescheinigung € 20 zzgl. USt.
Unser Auftragsformular finden Sie hier: Zum Download (pdf, 15,7 KB)
Hinweis:
Erteilte Aufträge gelten auch für die Folgejahre. Wenn Sie uns schon in der Vergangenheit beauftragt haben, nehmen wir die Einreichung bis zur Kündigung des Auftrages für Sie vor. Ein jährlich neuer Auftrag ist nicht notwendig.
Ansprechpartner
Stellvertretender Direktor für den Prüfungsdienst
Jürgen Wendlandt, WP/StB/RA
Telefon: 040 / 520 11 - 275
Fax: 040 / 520 11 - 175
E-Mail: wendlandt(at)vnw.de
