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Einreichung der Prüfungsbescheinigung beim Genossenschaftsregister

 

Der Vorstand einer Genossenschaft hat bekanntlich die Bescheinigung des Verbandes, dass die Prüfung stattgefunden hat (Prüfungsbescheinigung), zum Genossenschaftsregister einzureichen, und zwar in elektronischer Form. Wir bieten Ihnen an, die Prüfungsbescheinigung für Sie einzureichen.

Weitere Informationen zum Thema Einreichung der Prüfungsbescheinigung finden Sie in unserer Prüfungs-Info vom 10.05.2007.

Unsere Vergütung für die Einreichung der Prüfungsbescheinigung € 20 zzgl. USt.
Zum Auftragsformular

Hinweis:
Erteilte Aufträge gelten auch für die Folgejahre. Wenn Sie uns schon in der Vergangenheit beauftragt haben, nehmen wir die Einreichung bis zur Kündigung des Auftrages für Sie vor. Ein jährlich neuer Auftrag ist nicht notwendig.

Ansprechpartner:

WP/StB/RA Jürgen Wendlandt
E-Mail: wendlandt@vnw.de

Tel. 040/52011-275
Fax 040/52011-175

 

 
 
 

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